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   BFH, 21.01.2015 - X R 31/13   

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https://dejure.org/2015,3833
BFH, 21.01.2015 - X R 31/13 (https://dejure.org/2015,3833)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2015 - X R 31/13 (https://dejure.org/2015,3833)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - X R 31/13 (https://dejure.org/2015,3833)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel - Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i. d. F. ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, EStG § ... 22 Nr 1 S 2 Halbs 2 Buchst a, EStG § 52 Abs 38, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 1 Nr 9, EStG § 52 Abs 37, EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst i, EStG § 52 Abs 1, KStG § 34 Abs 10a S 1, KStG § 23
    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel - Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des ...

  • Bundesfinanzhof

    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel - Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 22 Nr 1 S 2 Halbs 2 Buchst a EStG 1997 vom 23.10.2000, § 52 Abs 38 EStG 1997 vom 23.10.2000, § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 9 EStG 1997 vom 23.10.2000
    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel - Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des ...

  • IWW

    § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetz... es (EStG), § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. i EStG, § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG, § 52 Abs. 38 EStG, § 52 Abs. 50b EStG, § 22 Nr. 1 EStG, § 52 Abs. 37 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EStG, § 34 Abs. 1 KStG, § 3 Nr. 40 EStG, § 52 Abs. 4a EStG, § 52 Abs. 4a Nr. 1 EStG, § 52 Abs. 4a Nr. 2 EStG, § 52 Abs. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 23 Abs. 1 KStG, § 32a Abs. 1 EStG, §§ 27, 43 KStG 1999, § 34 Abs. 10a Satz 1 Nr. 2 KStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG, § 34 Abs. 10a Satz 1 Nr. 1 KStG, § 52 Abs. 4a Nr. 1, Abs. 50b EStG, § 37 Abs. 2 KStG, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, § 42 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Körperschaftsteuerbelastung der Erträge aus Stiftungen in Übergangsfällen

  • Betriebs-Berater

    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen

  • Betriebs-Berater

    Einkommensbesteuerung von Destinatärleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungszum Halbeinkünfteverfahren

  • rewis.io

    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel - Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Körperschaftsteuerbelastung der Erträge aus Stiftungen in Übergangsfällen

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensbesteuerung der Destinatärsleistungen von Stiftungen - in Altfällen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Destinatärsleistungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 556
  • BB 2015, 724
  • BB 2015, 801
  • BStBl II 2015, 540
  • NZG 2015, 688
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.07.2010 - X R 62/08

    Besteuerung von Destinatszahlungen - Einfluss der Anwendungsvorschriften auf das

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG dürfe im Veranlagungszeitraum 2001 allenfalls dann angewendet werden, wenn die Stiftung --wie im Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 2010 X R 62/08 (BFHE 231, 46, BStBl II 2014, 320)-- laufende Erträge des Jahres 2001, die einer Körperschaftsteuer von nur noch 25 % unterlegen hätten, an die Destinatäre ausschütte.

    Die im Streitjahr 2001 begonnene Umstellung der Besteuerungssystematik auf das Halbeinkünfteverfahren rechtfertigt es nicht, den Begriff der wiederkehrenden Bezüge nunmehr --wie von den Klägern begehrt-- dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass Destinatärsleistungen trotz Erfüllung sämtlicher Begriffsmerkmale aus diesem Tatbestand herausgenommen werden (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 231, 46, BStBl II 2014, 320, unter II.1.a, wo in einem insoweit vergleichbaren Fall ohne Weiteres der Begriff der wiederkehrenden Bezüge als erfüllt angesehen worden ist).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf sein Urteil in BFHE 231, 46, BStBl II 2014, 320 (unter II.1.b) Bezug.

    In Ermangelung einer speziellen Anwendungsregelung richtet sich der zeitliche Geltungsbereich des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. i EStG daher nach § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StSenkG, wonach diese Fassung des Gesetzes erstmals für den Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden ist (ebenso im Ergebnis bereits Senatsurteil in BFHE 231, 46, BStBl II 2014, 320, unter II.1.d).

    Eine solche Fallgestaltung lag offenbar dem Senatsurteil in BFHE 231, 46, BStBl II 2014, 320 zugrunde, wie einer Bemerkung unter II.3.b der Gründe zu entnehmen ist.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    (1) Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1, 2/07, 1, 2/08, BVerfGE 122, 210, unter C.II.5.) umfasst die dem Steuergesetzgeber von Verfassungs wegen zustehende Gestaltungsfreiheit bei einem grundlegenden Systemwechsel auch die Befugnis, neue Regeln einzuführen, ohne durch den Grundsatz der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen gebunden zu sein.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    Der erkennende Senat hat in diesem Zusammenhang schon zur Neukonzeptionierung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz ausgeführt, bei einer derart umfassenden und komplexen Neuregelung eines Teilrechtsgebiets liege es im Wesen einer Übergangsregelung, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in die neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc; Verfassungsbeschwerde gemäß BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 2009  2 BvR 201/09, nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 28.06.2006 - I R 97/05

    Als Anfechtungsklage fortgeführte Untätigkeitsklage - Sog. Rücklagenmanagement

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    Auch umgekehrt hat die Rechtsprechung Gestaltungen, die unter Ausnutzung des Wortlauts der für den Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren geschaffenen Regelungen auf die Erzielung von Steuervorteilen im Übergangszeitraum gerichtet waren, anerkannt und insbesondere nicht durch Anwendung des § 42 der Abgabenordnung ihrer Grundlage entzogen (vgl. zum sog. "Rücklagenmanagement" BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98

    Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung kann es zu berücksichtigen sein, dass dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet war, die Erfüllung des Tatbestands durch eine alternative, zumutbare und einfache Sachverhaltsgestaltung zu vermeiden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. Oktober 2004  2 BvR 246/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 56, zur Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 201/09
    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    Der erkennende Senat hat in diesem Zusammenhang schon zur Neukonzeptionierung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz ausgeführt, bei einer derart umfassenden und komplexen Neuregelung eines Teilrechtsgebiets liege es im Wesen einer Übergangsregelung, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in die neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc; Verfassungsbeschwerde gemäß BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 2009  2 BvR 201/09, nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 03.11.2010 - I R 98/09

    Zahlungen einer Familienstiftung an Familienangehörige als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    Die hierfür in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 3. November 2010 I R 98/09, BFHE 232, 22, BStBl II 2011, 417) bezeichneten Voraussetzungen seien im Streitfall erfüllt.
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - 8 K 3947/11

    Besteuerung von Stiftungsleistungen im Veranlagungszeitraum 2001 im

    Auszug aus BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2013  8 K 3947/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 28.02.2018 - VIII R 30/15

    Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

    Mit der im Zuge der Umstellung der Körperschaftsteuer vom Anrechnungs- auf das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren erfolgten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) wollte der Gesetzgeber bestehende Belastungsunterschiede zwischen Stiftungen/Destinatären einerseits und Kapitalgesellschaften/Anteilseignern in einen Zustand der Belastungsgleichheit überführen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2015 X R 31/13, BFHE 248, 556, BStBl II 2015, 540).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 1505/15

    Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähiger, nicht steuerbefreiter Stiftung -

    Mit der im Zuge der Umstellung der Körperschaftsteuer vom Anrechnungs- auf das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren erfolgten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG idF des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) wollte der Gesetzgeber bestehende Belastungsunterschiede zwischen Stiftungen/Destinatären einerseits und Kapitalgesellschaften/Anteilseignern andererseits in einen Zustand der Belastungsgleichheit überführen (so auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2015 X R 31/13, BStBl II 2015, 540, Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 676/15 anhängig).
  • FG Hamburg, 20.08.2021 - 6 K 196/20

    Zahlungen in Form einer einmaligen Leistung einer ausländischen Stiftung als

    (1) Mit der Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) wollte der Gesetzgeber bestehende Belastungsunterschiede zwischen Stiftungen/Destinatären einerseits und Kapitalgesellschaften/Anteilseignern andererseits ausgleichen (vgl. auch Urteil BFH, vom 21. Januar 2015, X R 31/13, BStBl. II 2015, 540).
  • FG Sachsen, 21.10.2020 - 5 K 117/18

    Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch;

    Mit der im Zuge der Umstellung der Körperschaftsteuer vom Anrechnungs- auf das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren erfolgten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes ( StSenkG ) vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433 ) wollte der Gesetzgeber bestehende Belastungsunterschiede zwischen Stiftungen/Destinatären einerseits und Kapitalgesellschaften/Anteilseignern andererseits in einen Zustand der Belastungsgleichheit überführen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 2015 - X R 31/13, BStBl II 2015, 540 ).
  • FG Hessen, 25.05.2021 - 10 K 707/20

    Zählen der Zuwendung einer ausländischen Stiftung zu Einkünften aus

    Mit der Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) wollte der Gesetzgeber bestehende Belastungsunterschiede zwischen Stiftungen/Destinatären einerseits und Kapitalgesellschaften/Anteilseignern andererseits ausgleichen (vgl. auch BFH, Urteil vom 21.01.2015 X R 31/13, BStBl II 2015, 540).
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